AGB der ELBEnauer Schlauchboottouren 
Für vermietete Fahrzeuge der Fischräucherei Elbenau, nachfolgend Veranstalter genannt, gelten folgende AGB
Anmeldung:
Mit Zusendung unserer Buchungsbestätigung ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich anerkannt. Der Kunde versichert, dass er die Anmeldung im Namen und in Vollmacht der gemeldeten Gruppe angibt.
Zahlung:
Die Zahlung erfolgt vor Fahrtantritt am Einstieg in bar. Eine Zahlung per Rechnung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache gestattet.
Pflichten des Veranstalters:
Der Veranstalter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot, zuzüglich Ausrüstung und Zubehör zum Gebrauch. Er ist verpflichtet den Mieter in dessen Handhabung zu unterweisen.
Der Veranstalter haftet, abgesehen von der Verletzung seiner wesentlichen Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Wird die Vermietung gänzlich oder teilweise durch höhere Gewalt (z.B.: schlechtes Wetter, Unwetter, Unbefahrbarkeit der Gewässer, durch Hoch- oder Niedrigwasser, außer in Betrieb befindlicher Schleusen, durch behördliche Untersagung oder durch verspätete Zurückgabe des Bootes vom Vormieter) verhindert, bzw. unmöglich, ist der Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Alle Boote müssen zur Vermietung zugelassen sein und ein Amtl. Kennzeichen des WSA Magdeburg führen.
Der Veranstalter darf keinesfalls ein Fahrzeug an Personen vermieten werden, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet nach den allg. Haftungsregeln, wenn er das Boot oder dessen Ausrüstung beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Er hat das Boot und dessen Ausrüstung und Zubehör in selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Der Mietpreis sowie eventuelle Kaution sind spätestens bei Übernahme des Bootes zu entrichten. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes, Ausrüstung und Zubehör, wird die Kaution zurückerstattet.
Die Boote dürfen nur vom Mieter selbst oder dem Mieter bekannten und berechtigten Personen geführt werden (Motorboote dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben). Eine Weitervermietung ist untersagt.
Dem Mieter bzw. berechtigten Bootsführer ist es untersagt während der Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen.
Ist das gemietete Boot nicht mit Beleuchtung ausgerüstet, haben diese von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang stillzuliegen. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe des Bootes verpflichtet.
Die Kosten die durch eine Verspätung entstehen (z.B. etwaige Rückführung des Bootes durch den Vermieter, Verhinderung der Weitervermietung u.s.w.) trägt der Mieter.
Unfälle oder Diebstahl sind der Wasserschutzpolizei und dem Vermieter anzuzeigen, es entbindet jedoch nicht von der Haftung aus eventuell gezahlter Kaution.
Die Kosten die aus einer Havarie entstehen ( z.B. Einsatzfahrzeug, Bergung oder Rückführung des Bootes), trägt der Mieter.
Wird das Boot, die Ausstattung oder das Zubehör beschädigt, unbrauchbar oder nicht zurückgegeben, werden gemäß nachstehender Aufführungen folgende Beträge fällig.
Normale Gebrauchsspuren welche an den Booten bereits vorhanden sind ( wie Schmutz und kleine Kratzer ) und sind davon nicht betroffen.
Paddel: 35,- €
Rettungsweste: 40,- €
wasserdichte Tonne: 30,- €
Verbandskasten: 15,- €
Wurfsack mit Leine: 50,- €
Leck im Bootskörper: nach Einschätzung Veranstalter, jedoch mindestens 50,- €
Rücktrittsbedingungen:
Ein Rücktritt von einer Tour ist nur schriftlich oder per E-Mail möglich. Eine Abmeldung ist bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Bei kurzfristigerer Absage entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20% des Vermietungspreises.
Eine Absage ist nur bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ein Rücktritt auf Grund schlechten Wetters unterliegt o.g. Bedingungen.
Wird die Vermietung gänzlich oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert oder unmöglich ( z.B.: Unwetter, Unbefahrbarkeit der Gewässer durch Hoch- oder Niedrigwasser, ein Boot wird verspätet zurückgegeben usw.) ist der Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Haftung:
Der Veranstalter verpflichtet sich die im Vertrag bestätigten Leistungen in vollem Umfang und ordnungsgemäß zu erbringen. Für die physische und psychische Eignung für unsere Aktivitäten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Nichtschwimmer und Kinder unter zwölf Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten grundsätzlich Plicht, auf der Elbe ist dies für alle Teilnehmer Vorschrift. Teilnehmer, welche unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, sowie Teilnehmer, welche sich beharrlich weigern den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten, werden ersatzlos von der Tour ausgeschlossen. Änderungen im Programmablauf auf Grund von schlechtem Wetter oder Wasserstand liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Für An- und Abreise sowie für den Transfer von privaten Pkw übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
